Schornsteinfegermeister
Frank Meixner
Schaapstraße 25
48531 Nordhorn
05921 / 179502
Wir beraten Sie und erstellen auch für Ihr Gebäude einen Energieausweis.
Sie wollen ein Haus/ein Gebäude verkaufen oder vermieten? Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 müssen Sie dem Käufer/dem Mieter einen Energieausweis vorlegen. Er enthält die Kennwerte des Energieverbrauches. Damit kann der Käufer/der Mieter künftige Heiz- und Warmwasserkosten des Gebäudes einschätzen.
Der Energieausweis lässt sich auf zwei Arten ermitteln:
Welchen Energieausweis Sie für Ihr Gebäude brauchen – das ermitteln wir zuverlässig in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Machen Sie gleich einen Termin …
Wer braucht einen Energieausweis?
Welchen Energieausweis benötige ich?
Wie lange gilt ein Energieausweis?